Wer in den letzten Wochen unseren Shop besuchen wollte oder gelegentlich unseren Blog liest, hat die Geschichte mitve
Ein kleiner, neu hinzugefügter Paragraph im frisch verabschiedeten Kinder- und Jugendschutzgesetz, hat unser kleines Universum völlig auf den Kopf gestellt. In Kurzform besagt dieser Paragraph, dass der Erwerb, der Besitz und der Handel mit „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ unter Strafe gestellt sind. Und das nicht zu knapp. Soweit zum Strafgesetz.
Für uns ist das ein Anlass, den Shop (vorerst) zu schließen.
Die rechtliche Lage in Bezug auf die Formulierung „Kindliches Erscheinungsbild“ schien uns sehr schwammig und wir wollten sowohl uns, als auch natürlich euch – unsere Kunden – schützen. Mehr zum Thema hier.
Aktualisierung!
Wir sind wieder online, wenn auch in leicht abgespeckter Form. Da es mit Sicherheit noch etwas dauern wird, bis sich die aktuelle Situation in Bezug auf den §184l geklärt hat, haben wir uns ein paar Dinge einfallen lassen, um trotzdem weiterhin für euch da zu sein – ohne Gesetze zu brechen.
1. Der Service ist weiterhin uneingeschränkt für euch da. Also Beratungen, Erste Hilfe und/oder Reparaturen. Ihr erreicht uns per Mail oder Telefon.
2. Der Shop ist wieder online – wenn auch verkleinert. Bei der bestehenden Rechtsunsicherheit versuchen wir nur Produkte anzubieten, die über jeden Zweifel erhaben sind.
3. Das Zubehör ist weiterhin uneingeschränkt im Angebot.
Wir wünschen uns, dass wir euch nach und nach wieder eine große Auswahl an Synthetischen Lebensbegleitungen anbieten können. Und wir freuen uns, von euch zu hören und stehen euch jederzeit gerne für alle Fragen zur Verfügung!
Was uns bewegt
Wie im Blog schon zu lesen war: Das ist augenblicklich eine sehr heikle Situation.
Selbstverständlich begrüßen wir jede Initiative, die den Schutz von Kindern und Jugendlich erweitert und verbessert – dennoch haben wir hier in diesem speziellen Fall Zweifel, dass ein Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ tatsächlich Kinder schützen wird.
Das Thema hat viele verschiedene Aspekte, die beleuchtet und differenziert betrachtet werden müssen.
Wir haben daher nicht nur einen Anwalt konsultiert, um uns beraten zu lassen und um uns auf eine Verfassungsklage vorzubereiten, sondern haben auch Wissenschaftler kontaktiert, die sich dem Thema angenommen haben und mit Studien versuchen, eine Diskussionsgrundlage zu schaffen, die von Fakten- und nicht von Emotionen gestützt ist.
Mehr zu dem Thema hier.